Wir bieten Fachkräften in Stuttgart Beratung und Fortbildung in allen Fragen des Kinderschutzes an. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, für Fachkräfte und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Verfügung zu stehen, diese zu stärken und damit präventiv tätig zu sein.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen oder auch ehrenamtlichen Tätigkeit Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ist es gut, wenn Sie sich Hilfe holen.
Infoveranstaltungen und Fortbildungen zur Qualifizierung von Mitarbeiter*innen im Bereich Kinderschutz können gerne von Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen oder anderen sozialen Trägern angefragt werden. Im Austausch mit Ihnen werden wir unser Angebot auf Ihre individuelle Bedürfnislage ausrichten.
Fachberatung bieten wir zu allgemeinen Kinderschutz-Themen und in Form von Einzelfall-Beratung zur Klärung des Schutzes eines Kindes an. Möglicherweise können Sie als zuständige, mit der Familie in Kontakt stehende Fachkraft auch die Brückenfunktion zu einer Hilfe durch das Kinderschutz-Zentrum einnehmen.
Sollten Sie als Fachkraft Grenzen überschreitendes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Kindern oder Jugendlichen wahrnehmen und fragen sich, was Sie zu deren Beendigung beitragen können, dann sind Sie mit Ihrer Anfrage bei uns richtig.
Ansprechpartner*in sind wir für Sie auch, wenn Sie Gewalt in Institutionen durch die bestehenden Strukturen erkennen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir in solchen Situationen nach Lösungen für Veränderung.
Die Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung ist bei der Sorge um ein Kind oder einen Jugendlichen ein spezifisches Beratungsangebot für pädagogische Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie Berufsgeheimnisträger*innen. Diesem Angebot liegen gesetzliche Bestimmungen zu Grunde, die in den §§ 8a und 8b durch das Sozialgesetzbuch SGB VIII und im § 4 KKG im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz geregelt werden.
Eine Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung (FzG) durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) soll Fachkräften helfen, frühzeitig Gefährdungssituationen bei Kindern einzuschätzen und ihren gesetzlich verankerten Schutzauftrag zu erfüllen. In der Beratung geht es darum, mit Hilfe einer Fachkraft mit Expertise im Kinderschutz die Gefährdung wahrzunehmen, zu bewerten und zum Schutze des Kindes zu handeln. In der Beratung werden in der Regel auch die Elterngespräche zur Gefährdungseinschätzung vorbereitet und entsprechende Hilfeangebote bis hin zu einer Meldung beim Jugendamt in den Blick genommen.
Im Rahmen der Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung ist die Bearbeitung der Sorgen der anfragenden Fachkräfte Ausgangspunkt und somit von zentraler Bedeutung. Die Berater*innen begleiten den Einschätzungsprozess, solange dieser notwendig erscheint. Gemeinsam mit der Fachkraft wird reflektiert, ob ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wobei die Befähigung zur Einschätzung durch die im Fallgeschehen tätigen Fachkräfte im Vordergrund steht. Im Einzelfall geht es um die Feststellung der möglichen Schwere der Gefährdung sowie die Art der Gewaltausübung. Häusliche, körperliche oder psychische sowie sexualisierte Gewalt und vernachlässigendes Verhalten von Erziehungsberechtigten gegenüber Kindern sind dabei die meistgenannten Formen.
ieF – Insoweit erfahrene Fachkraft
KWG – Kindeswohlgefährdung
FzG – Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung
FB – Fachberatung
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Alexanderstraße 2
70184 Stuttgart
Tel.: 0711 / 23890-0
Fax: 0711 / 23890-18
E-Mail: info@kisz-stuttgart.de
U-Bahn / Bus Haltestelle:
Eugensplatz (U15, 42)
Mo. – Do. | 09.00 – 12.30 Uhr |
und | 14.00 – 17.00 Uhr |
Fr. | 09.00 – 12.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an den Krisen- und Notfalldienst Evangelische Gesellschaft (EVA) Tel.: 0180 511 0 444
(0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 0,42 Euro pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz). Wochentags 09:00 – 24.00 Uhr und am Wochenende u. Feiertagen von 12.00 – 24.00 Uhr erreichbar.